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Achtung bei immergrün Energie / 365 AG: Preiserhöhung in AGB-Ankündigung versteckt!

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um eine Warnung vor dem Energieversorger immergrün!-Energie auszusprechen. Die immergrün-Energie GmbH sitzt in Köln und gehört dort offenbar zur ebenfalls im Mediapark registrierten 365 AG. Immergrün wird durch sehr günstige Tarife in den Vergleichsportalen immer wieder nach oben gespült. So auch in meinem Fall, weshalb ich nun ein Jahr lang meinen privaten Strom von Immergrün bezogen habe. Soweit, so gut.

Am 16.06.2018 kam eine Email, in der ich über eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurde. Ziemlich lahm, wer liest sich das schon durch, nicht wahr? Genau das war wohl die Idee der Leute bei Immergrün, denn in der AGB-Email war nebenbei noch eine Erhöhung des Grundpreises auf 20,00 € pro Monat erwähnt. Vorher habe ich 6,50 € bezahlt. Es handelt sich also um eine Preiserhöhung von über 200 %! Und so sah die Email aus:

Lassen wir uns das einmal auf der Zunge zergehen, so richtig kann ich immer noch nicht glauben, was Immergrün da für Emails verschickt.

1. Absenderadresse

Die Email kommt nicht etwa von einer Email-Adresse auf der Domain immergruen-energie.de, nein sie kommt von kontakt@kundenservice-energie.de. Erst einmal muss man natürlich den Zusammenhang erkennen, dass man da tatsächlich von seinem Energielieferanten angeschrieben wird. Ist man sich aber nicht ganz sicher und geht man mal auf die Website www.kundenservice-energie.de, erscheint Folgendes:

Sieht das wie eine seriöse Firmenwebsite aus, oder vielleicht doch eher wie so eine billige Spamschleuder-Stromanbieter-Vergleichsseite? Es hat mich tatsächlich einen Moment gekostet, um zu begreifen, dass mich da tatsächlich mein Stromanbieter anschreibt, beinahe hätte ich die Email direkt als Spam gelöscht. Ist natürlich reiner Zufall, dass Immergrün so Emails an Ihre Kunden schreibt, nicht wahr?

2. Betreff der Email

Ja, ein Schelm wer hier böses denkt. Ganz wichtig war dem Immergrün-Team noch die Klammer (für Gewerbekunden und Verbraucher) einzufügen, damit der Betreff auch schön lang wird. Ganz am Ende hängt noch schnell ein „und Ihrer Preise“ an. Damit vielleicht im ein oder anderen Email-Programm der 123 Zeichen lange Betreff so abgekürzt wird wie auf meinem sekundären 1200 Pixel breiten Bildschirm auf dem ich Emails lese:

Das es auch anders geht, zeigt übrigens das Beispiel von MAINGAU Energie. MAINGAU Energie hat mit der Sache nichts zu tun, aber ich habe hier noch eine alte Email von denen im Posteingang:

Hmm… irgendwie anders, oder? Der Absender heisst MAINGAU Energie, und im 54 Zeichen-Betreff steht was von Energiepreis und meine Kundennummer. Wirkt ja fast so, als ob Immergrün es darauf angelegt hätte, dass ich das mit der Preiserhöhung überlese? Seltsam, seltsam…

3. Inhalt der Email

Der Knaller ist aber eigentlich die Email selbst. Die Erhöhung des Grundpreises um mehr als 200 %, also Mehrkosten von 162 € pro Jahr, werden in einem Halbsatz erwähnt. Man würde jetzt erwarten, dass der Anbieter die in Zukunft fälligen Gebühren übersichtlich darstellt. Ja, eventuell könnte der Anbieter ja sogar für mich die Rechnung aufmachen, und mir mitteilen, dass 13,50 € mehr pro Monat mal 12 eben 162,00 € ergeben. Ist das denn eigentlich netto oder brutto? Eigentlich muss das bei Preisen gekennzeichnet sein. Um auch an dieser Stelle nochmal MAINGAU zu bemühen, da ging eine Preiserhöhung mit einem ordentlichen Dokument, mit Kunden- und Zählernummer und mit einer Übersicht wie folgt:

Huch? Da ist ja sogar die enthaltene Umsatzsteuer erwähnt! Potzblitz!

Also, ganz ehrlich, ich weiß nicht, ob das Verhalten von Immergrün legal ist. Als Shop-Betreiber wäre schon die Angabe von Preisen ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer abmahnfähig. Nach dieser Seite zu urteilen, könnte es sich um eine unzulässige, versteckte Preiserhöhung handeln. Ich habe keine Lust, das gerichtlich prüfen zu lassen, ich werde einfach den Anbieter wechseln.

Auf jeden Fall ist es offensichtlich, was Immergrün hier versucht.

Tatsächlich finden sich im Internet seitenweise Beschwerden über Immergrün, über nicht gezahlte Boni, über falsche Abschläge (Immergrün teilt die Kosten auf 11-monatliche Abschläge auf, zieht dann aber 12 davon ein) und vieles mehr.

Beispiele:

https://www.finanztip.de/community/thema/3942-stromanbieterwechsel-abschlag-abzocke-bei-immergr-c3-b-cn-365-ag

https://www.energate-messenger.de/news/150738/verbraucherzentrale-klagt-gegen-365-ag

Dieses Forum ist voll von Beschwerden, in einem Thema werden nur Klagen gegen Immergrün und 365 AG gesammelt:

https://forum.energienetz.de/index.php?board=772.0

Aus dem ersten Link möchte ich einen Beitrag von Februar 2018 zitieren, denn dieser Beschreibt die Problematik hervorragend:

Der Verbraucher kann bei Immergrün / 365 AG gleich über mehrere Fallstricke stolpern.

– In der Auftragsbestätigung ist lediglich die Rede von monatlichen Abschlagszahlungen.
Der normal verständige Verbraucher geht bei einer 12-monatigen Lieferung auch von 12 monatlichen Abschlagszahlungen aus und errechnet sich so die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung.
Im Stromliefervertrag erscheint nun eine höhere monatliche Abschlagszahlung als vom Verbraucher errechnet. Eine Erklärung hierzu ist im Stromliefervertrag nicht zu finden – lediglich ein Verweis auf die kunden- und benutzerunfreundliche Website immergruen-energie.de. Auf Anfragen per Email wird nur zäh oder gar nicht im Sinne der Anfrage reagiert. Im Rahmen einer zeitaufwändigen telefonischen Nachfrage bei der Kundenbetreuung erfährt man, dass die Abschlagszahlungen des 12-monatigen Belieferungszeitraums auf 11 monatliche Abschlagszahlungen umgerechnet wurden. Trotz fristgerechter Kündigung des Stromliefervertrags wird unnötiger- und unberechtigterweise aber eine 12. Abschlagszahlung gefordert. Diese 12. Abschlagszahlung habe ich – auch nach Androhung mit Inkasso – nicht geleistet. Auf Erklärungsschreiben meinerseits wurde nicht reagiert. Erst nach Einschalten von VERIVOX wurde von der Forderung abgesehen.

– Im April 2017 erhielt ich ein unauffälliges Schreiben per Briefpost, das sich nicht nur wie ein lästiges Werbeschreiben las, sondern auch im Layout stark an ein solches erinnerte. Offensichtlich eine Masche, um von der darin beiläufig erwähnten 30%igen Arbeitspreiserhöhung ab 01.12.2017 abzulenken.

– Der versprochene Sofortbonus in Höhe von 60 € wurde nicht, wie in der Auftragsbestätigung und dem Stromliefervertrag schriftlich versichert, 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt / überwiesen. Erst nach eindringlichen telefonischen Nachhakens und Einschalten von VERIVOX wurde der Betrag, erst rd. 4 Wochen nachdem ersten Telefonat, überwiesen.

Da ich nach dem bisherigen Verlauf keinesfalls bei diesem Stromanbieter bleiben wollte, kündigte ich im August 2017 fristgerecht den Stromliefervertrag.

– Mit Bestätigung des Erhalts meiner Kündigung erhielt ich Anfang September ein Schreiben, in dem Immergrün / 365 AG nun plötzlich auffiel, dass das Unternehmen offensichtlich nicht über ein gültiges Lastschriftsmandat zum legitimen Einzug der monatlichen Abschlagszahlungen verfüge; dies nun, nachdem bisher monatelang per Lastschrift die monatlichen Abschläge von meinem Konto eingezogen wurden!?!?
Jedenfalls sollte ich künftige Zahlungen selbst per Überweisung pünktlich im Voraus zum Monatsanfang tätigen. Da bei verspäteteter oder ausbleibender Zahlung mit Inkasso bzw. Lieferstop gedroht wird, ist man versucht die Zahlungen per Dauerauftrag sicherzustellen.
Hier drohte nun die nächste Verbraucherfalle, da zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Abschlagszahlungen eingezogen waren und nur noch 1 Abschlagszahlung zum Erreichen der prognostizierten Jahreskosten ausstand. Ich erkannte jedoch den Fallstrick und tätigte diese Zahlung fristgerecht per Einzelüberweisung.
(Es ist hinlänglich bekannt, dass man für Überweisungen und Daueraufträge selbst verantworlich ist, und die Rückerstattung eines bereits überwiesenen Betrags schwierig ist – zumal es bei Immergrün / 365 AG ja schon bei vertraglich fixierten Anspüchen nur verzögert und auf Nachfrage zu Erstattungen zu kommen scheint.)

– Für das Erstellen und Übermitteln der Jahresendrechnung reizte Immergrün / 365 AG – wie nicht anders erwartet – die vertraglich fixierte 6-Wochen-Frist voll aus. Das darin errechnete Guthaben wolle man zeitnah überweisen; was auch immer „zeitnah“ in der Vorstellung von Immergrün / 365 AG bedeuten möge, hat nichts mit dem allgemeinen Verständnis von „zeitnah“ zu tun. Da knapp 3 Wochen nach Erhalt der Jahresendrechnung kein Geldeingang festzustellen war, setzte ich schriftlich, wiederum unter Einschalten von VERIVOX, eine Frist und konnte mich dann endlich, am 07. Februar 2018 am Erstattungsbetrag erfreuen. Der 15%ige Neukundenbonus wurde übrigens berücksichtigt.

Fazit

Ich denke es ist klar, was ich mit diesem Beitrag sagen möchte: Finger weg von Immergrün! Ich habe selten einen derart unseriösen Auftritt erlebt. Ich bin gespannt, ob die Kündigung und er Wechsel von Immergrün weg nun reibungslos funktioniert. Wenn ich die Erfahrungsberichte anderer Kunden lese, gehe ich aktuell nicht davon aus. Ich werde berichten.

Weiter Informationen zum Thema Immergrün und Hinweise für Kunden finden sich hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/immergruen-erfahrungen/

Update

Und hier kommt schon das erste Update: Nun habe ich einiges über Immergrün und die 365 AG im Internet lesen dürfen, was mich gleich dazu bewogen hat, meine Abrechnungen zu kontrollieren. Und wer hätte es gedacht: Auch bei mir stimmt was nicht.

Bei Vertragsschluss habe ich einen erwarteten Verbrauch von 2000 kWh angegeben. Angeboten wurden: Grundpreis 6,50 € im Monat, Arbeitspreis 0,2233 € / kWh.

In der Vertragsbestätigung stand dann ohne weiteren Hinweis 2239 kWh drin. Immergrün übernimmt hier ihre eigene „Verbrauchsprognose“. Soll heissen: Der Verbrauch vom Vorjahr. An sich ist das schon frech, es hat ja schon Gründe, warum ich 2000 kWh angegeben habe. Immergrün tut gerade so, als wüssten Sie es besser. Ich schreibe nicht wie im Jahr zuvor meine Masterarbeit zu Hause und arbeite auch nicht mehr von zu Hause… ich werde ganz sicher weniger Strom brauchen. Egal. Der Knaller ist ein ganz anderer, und zwar versucht Immergrün auch bei mir über dubiose Rechnungen an mehr Geld zu kommen als vereinbart.

Rechnen wir doch mal den Abschlag aus. Die jährlichen Kosten betragen 12 * 6,50 € + 2239 * 0,2233 € = 577,97 €, ergibt einen Abschlag von 48,16 € monatlich.

Der Abschlag in der Vertragsbestätigung beläuft sich auf 53,00€. Huch? Versuchen wir doch mal 577,97 € durch 11 zu teilen: 52,54 €, aufgerundet 53 €. Na das ist ja spannend!

Blick aufs Konto. Immergrün hat heute, im letzten Monat der Vertragslaufzeit, das zwölfte mal 53,00 € abgebucht. Ich habe insgesamt also 636,00 € bezahlt.

Hätte Immergün meine Prognose von 2000 kWh übernommen, wär der Gesamtpreis übrigens nur 524,60 € gewesen, Immergrün hat also über 100 € mehr als notwendig und 53 € mehr als vereinbart abgebucht.

Anruf bei der Kundenhotline. Beim ersten Mitarbeiter sitzt das Skript noch schlecht, scheinbar noch nicht lange dabei. Ein paar naive Fragen später ist der junge Mann selbst total verwirrt und kann nicht erklären, ob jetzt durch 11 oder 12 geteilt wird, 11 oder 12 mal abgebucht wird, und warum überhaupt. Zwischendurch wollte er mir weismachen, dass ich in der Endabrechnung das Geld für den letzten Monat ja zurückbekomme, das wäre also sogar ein Freimonat!

Da musst du natürlich erstmal drauf kommen. Die Kosten eines Jahres durch 11 teilen, 12 mal abbuchen und dem Kunden dann den letzten Monat schenken! Freie Energie!

Ich lasse mich von „der Fachabteilung“ zurückrufen, wo mir ein etwas besser geschulter Mitarbeiter  was von „Guthabenpolster“ erzählt. Ist ja alles kein Problem, wird ja mit der Endabrechnung zurückgezahlt. Scheinbar stand bei Immergrün früher mal ein Hinweis zu diesem Trick mit dem auf 11 Monate gerechneten Abschlag im Vertrag drin. Er war sich ganz sicher, dass mir das irgendwo erklärt wurde. Tja, dumm nur, wenn ich mich damit nicht abspeisen lasse und darum bitte, mir doch mal zu sagen, wo. Ich habe ihn dann minutenlang danach suchen lassen, und als er es auch mit wirklicher Mühe weder in den AGBs noch im Vertrag finden konnte, kam der Mitarbeiter zu dem Schluss, dass Immergrün mich darüber ja gar nicht informieren müsse. Haben wir nicht vereinbart, machen wir aber so. Ahja.

Ich gehe in meine Stammkneipe, und bestelle ein Bier. Der Barkeeper stellt mir zwei hin, weil ich sonst ja auch immer zwei trinke. Ich wollte zwar heute Abend nur eins, aber egal. Ich muss das zweite ja nicht trinken. Daraufhin muss ich drei Bier bezahlen. Aber das ist ja kein Problem, ein Bier wird mir auf jeden Fall wieder von der Rechnung abgezogen, und wenn ich wirklich nur eins trinke, muss ich auch nur eins bezahlen. WTF?

Nicht nur erhöhrt Immergrün die Verbrauchsschätzung selbstständig um 12 %, in Summe werden dann noch 110% an Abschlägen abgebucht, ohne dass das vertraglich vereinbart ist.

Ich habe daraufhin eine sofortige Erstattung der letzten Abschlagszahlung gefordert, was mir dann, nach zweifacher Rücksprache mit irgendeinem Vorgesetzten, tatsächlich zugesichert wurde. Jetzt bin ich ehrlich gespannt, ob das auch passiert. Ich wollte noch wissen, ob ich diese Zusage schriftlich haben könnte. Das ginge wohl nicht, aber da ja alle Gespräche aufgezeichnet werden, könnte ich mir die Uhrzeit notieren, das könnte man dann jederzeit nachvollziehen. Interessant, denn es war ein Rückruf ohne entsprechende Bandansage vorher, demzufolge wäre die Aufzeichnung illegal. Und das schon lange, nicht erst seit der DSGVO.

Wird immer besser mit Immergrün.

Update 2

Tatsächlich hat immergrün mir die letzte Abbuchung zurückgezahlt, hätte ich nicht mit gerechnet. Jetzt bin ich mal auf die Endabrechnung gespannt!

Also, absoluter Pro-Tipp für immergrün-Kunden: Wenn euer Abschlag auch auf 11 Monate gerechnet ist und ein zwölftes mal abgebucht wird, sofort anrufen und die Rücküberweisung fordern. Und nicht abspeisen lassen! Man hat mit dem Anbieter einen Vertrag über einen Grundpreis und einen zu erwartenden Verbrauch, nicht über einen Abschlag. Wenn der Anbieter den Abschlag falsch berechnet, hat er das zu berichtigen, ohne wenn und aber. Wenn der Anbieter den Abschlag auf 11 Monate umlegt und nur 11 mal abbucht, ist das zwar seltsam, aber nicht wirklich dramatisch. Die 12. Abbuchung aber entbehrt schlicht und ergreifend einer vertraglichen Grundlage. Ich schätze, den Chefs dort ist das auch bewusst.

9 Kommentare

  1. monika hesberger monika hesberger

    das hat System mit der Grundpreiserhöhung und dem Verstecken in der Abrechnung.
    Ich habe denen die Einzugsermächtigung entzogen und selbst abgrechnet. Wenn die nicht einverstanden sind, sollen sie doch Klage einreichen-Mahnbescheid schicken.

    So einen ähnlichen Anbieter hatte ich schon mal, Flexstrom -- existiert nicht mehr, Da hatte ich den Braten gerochen und war rechtzeitig weg, Anwalt eingeschaltet und den Bonus noch erhalten.
    Man wird nicht schlau.
    Bei dem Grundversorger liege ich 20 € unter immergrün !!!!!

  2. Helmut Bäumel Helmut Bäumel

    Gaspreiserhöhung immergrün -- Achtung, aufpassen, so nicht
    Auch ich kann vor immergrün nur warnen. So geht die Erhöhung des Gaspreises bei immergrün: Im November 2018 habe ich ein Schreiben bekommen, das den Kunden nach meiner Meinung bewusst in die Irre führen soll. Ganz unten war dann im Nebensatz der neue Verbrauchstarif mit 0,063 Euro pro kWh erwähnt. Werder wurden die neuen Gesamtkosten noch die prozentuale Erhöhung angegeben. Warum: Es handelt sich um eine Preiserhöhung um sage und schreibe mehr als 80%. Das ist in meinen Augen eine bewusst Täuschung, oder zumindest unseriös. Natürlich habe ich gewechselt, Also Achtung bei immergrün.

  3. Martin Wengel Martin Wengel

    Gaspreiserhöhung immergün ernergie bzw 365 AG -- Grundpreis Erhöhung auf 268 %
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Warnung vor diesem Anbieter immergrün energie aus Köln bzw. 365 AG.
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Bei der Abrechnung im Nov. 2018 haben wir einen deutlich höheren Grundpreis abgerechnet bekommen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass ein Preiserhöhungsschreiben am 20.07.2017 versandt worden wäre. Das Schreiben wurde uns daraufhin per Mail übesendet.
    Wir haben dieses Schreiben per Post im Jahr 2017 allerdings nicht erhalten.
    Selbst wenn, wäre es eine unwirksame Preiserhöhung: Das Schreiben, ohne Betreff, bringt zunächst belanglose Informationen; spricht dann von einer Grundpreiserhöhung; und dann davon, dass der Grundpreis stabil bleibt. Unglaublich. Die Information der Grundpreiserhöhung ist in diesem Schreiben kaum zu erkennen und Widersprüchlich.

    Von Check24 wurde uns die schlichtungsstelle Energie empfohlen.

    ****
    Hier das Schreiben:
    „Sehr geehrte Frau XXXX,
    mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen zu unserem Tarif- und Preissystem. Das Jahr 2017 bringt Vereinfachung in diesem Bereich und eine durchschnittlich moderate Anpassung der Preise in einigen Tarifen. Um Qualitätsführerschaft in puncto Datensicherheit auch zukünftig zu gewährleisten, haben wir für Sie in die Absicherung unserer IT-Standards investiert. Zudem ist diesem Schreiben ein Flyer mit Gasspartipps beigelegt.
    Auch der Markt für faires und günstiges Gas unterliegt den Kräften des Wettbewerbs
    Ein marktgerechter Gastarif muss demnach so gestaltet sein, dass er einerseits den Bedürfnissen preisbewusster Gaskunden genügt und andererseits auch wirtschaftlichen Anforderungen standhält. Um für unsere zufriedenen Kunden auch weiterhin einen gewohnt guten Service und eine Preisersparnis gegenüber der
    teuren Grundversorgung zu bieten, setzen wir bei der in diesem Jahr notwendigen Anpassung auf eine Staffelung. Tarifgerechtigkeit ergibt sich aus der Differenzierung zwischen Kundengruppen nach Maßgabe der bisherigen Belieferungsdauer. In Ihrem Tarif, sofern die Belieferung vor dem 01.05.2017 begonnen hat, bleibt Ihr Arbeitspreis stabil und es erfolgt eine ab dem 01.12.2017 gültige Anhebung Ihres monatlichen Grundpreises auf 20 Euro. Ansonsten behalten Sie Ihren gewohnt günstigen Arbeitspreis sowie Ihren bisherigen monatlichen Grundpreis von 7,47 Euro.

    Wir bemühen uns fortlaufend um die Verbesserung unseres Tarifangebots, z.B. beim Ökogas. Mit innovativen Tarifen orientieren wir uns dabei immer aufs Neue an den Bedürfnissen unserer preisbewussten Kunden. So
    arbeiten wir zurzeit an der Entwicklung eines besonders flexiblen Tarifs.

    Sie wollen mehr Stabilität in Ihrem Tarif?“
    Und so weiter, es folgen noch weitere Ablenkungsinformationen.

    ***
    Dieses Jahr am 13. Nov.2018 dann eine Grundpreiserhöhung auf 37 Euro pro Monat (pro Jahr 354 Euro mehr als ursprünglich) auch wieder versteckt in einem Schreiben in Schriftgröße 8. Wir haben natürlich gekündigt.

  4. Grundpreiserhöhung von 7,47 € auf 37 € ?? Wahnsinn! Danke für die Info. Ich denke es ist offensichtlich, dass das hier System hat, aber trotzdem gut, ein paar Erfahrungsberichte von anderen zu hören.

  5. Nicole Nicole

    Ganz aktuell ein Schreiben per Post erhalten. Sieht aus wie ein Info-Schreiben. Rechts, wo in „normalen“ Briefen die Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- u. Faxnummern und solche Sachen stehen, im Telegrammstil der bisherige Strom-Grundpreis pro Monat (12,27 €) und der neue Grundpreis pro Monat ab 01.03.2019 (35 €).
    Zumindest wird in dem Schreiben auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen … welches natürlich wahrgenommen wird.

  6. Freddy Krüger Freddy Krüger

    Finger weg von diesen Angeboten. Scheinbar günstig anbieten und dann Abzocke mit System. Kölsche Drecksäcke!

  7. Eichinger Eichinger

    Ich liege momentan ebenfalls im Klinsch mit Immergrün. Meine Belieferung mit Strom begann zum 01.02.2017, bei meiner Jahresabrechnung im Feb 2018 erhielt ich noch ein kleines Guthaben. In der jetzigen Abrechnung von Feb 2019 allerdings sollte ich 350 € nachzahlen. Erst als ich mir dann beide Abrechnungen genau durchlas, sah ich irgendwo im Kleingedruckten auf Seite vier der Jahresabrechnung, dass mein Arbeitspreis sich in jedem Jahr erhöht, mein Grundpreis ab diesem Jahr von 8,60 € auf 35,00 € steigt. Natürlich auch nicht ausführlich erklärt warum und weshalb. Die Preise werden nur in einem Nebensatz erwähnt. Nachdem ich diese und weitere Informationsseiten dazu gefunden habe, habe ich beiden Preiserhöhungen (ab 2018 und ab 2019) sofort schriftlich widersprochen. Als Antwort kam zunächst zwei Tage später ein Anruf mit einem Angebot, was ich vehement abgelehnt habe. Der Mitarbeiter wollte mir dann auch erzählen, dass ich ja dieses Jahr gar keine Preiserhöhung habe (komisch, wenn plötzlich in dem Nebensatz ein höherer Arbeitspreis in der Rechnung steht, als der, wie in der vorliegenden Abrechnung abgerechnet wurde) und ich kein Sonderkündigungsrecht habe, da ich ja einen Vertrag auf zwölf Monate geschlossen habe…. Angeblich hätte man mir ein Schreiben per Post zur Preiserhöhung schon im Juli 2017 mit Gültigkeit ab April 2018 geschickt. Dieses Schreiben kam allerdings nie bei mir an; auf meine Forderung, man solle doch bitte nachweisen, dass dieses Schreiben bei mir eingegangen ist, berief sich der Mitarbeiter ständig auf den Postausgang von Immergrün, welcher nun wirklich nicht beweist, dass ich das Schreiben erhalten habe. Nachdem er dann viermal bei einem Kollegen Rücksprache gehalten hat fiel ihm auf, dass er ja dafür gar nicht zuständig sei. Daraufhin verlangte ich wie auch in meinem Schreiben eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Kollegen. Nach Beendigung des Telefonats schickte ich sofort meine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung weg und bat noch einmal um eine korrigierte Rechnung bis 05.03.2019. Schon am nächsten Tag erhielt ich mein Kündigungsbestätigung zum 31.03.2019 mit dem Hinweis, dass dann eine Abschlussrechnung erstellt wird. Nun habe ich nochmals geantwortet und gefragt, ob meine Abrechnung vom Feb 2019 somit hinfällig wird und bat widerum um eine schriftliche Stellungnahme zur Preiserhöhung und verlangte nochmals eine korrigierte Rechnung bis 05.03.2019. Ich bin nun gespannt, ob noch eine Reaktion seitens Immergrün erfolgt. Ich werde mir auf jeden Fall Rat bei der Verbraucherzentrale einholen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

  8. Guido Guido

    Danke für die Info. Ich soll ab 01.05.19 26,-€ zahlen, anstatt 6,61€. Die sind ja bescheuert.

  9. Hans-jürgen Schmidtke Hans-jürgen Schmidtke

    zum 01.07.2019 sollen dieAGBs bei immergrün angepasst werden,
    was immer das heisst mitten im verbrauchsjahr
    wechsel schon 10jahre den versorger,ist mir noch nie untergekommen
    hab auch noch keine Nachricht diesbezüglich bekommen
    weder per Post noch an meine Email Adresse
    was kann ich tun?

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